Verfahren
Ausfuhr von Sendungen ohne Ausfuhranmeldung
Grundsätzlich können Sie Sendungen (Päckchen und Pakete) ohne Zollformalitäten in ein Drittland versenden, sofern die unten aufgeführten Voraussetzungen erfüllt sind. Solche Sendungen können Sie bei jeder Filiale der Deutschen Post AG (Postsendungen nach Weltpostvertrag) oder bei jedem Kurier-Express-Paket-Dienst aufgeben, sofern diese Drittlandsversendung anbieten.
Voraussetzung ist, dass die Paketsendung ausschließlich Waren enthält
- die entweder nicht zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind oder
- die zu kommerziellen Zwecken bestimmt sind, aber deren Wert 1.000 Euro nicht überschreitet und
- für die keine Ausfuhrerstattung beantragt wird (z.B. landwirtschaftliche Produkte) und
- für die kein Antrag auf Erstattung von Einfuhrabgaben bei der Wiederausfuhr gestellt werden soll (Ausnahme: Rücksendungen von Waren mit einem Wert von bis zu 150 Euro, für die nur die Einfuhrumsatzsteuer zu erstatten ist (Art. 142 Buchstabe b) Delegierte Verordnung zu Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union) und
- die keinen Verboten oder Beschränkungen (z.B. einer Ausfuhrgenehmigungspflicht) unterliegen und
- für die keine besondere Förmlichkeit, wie z.B. eine Ausfuhrgenehmigung nach dem Außenwirtschaftsrecht, erforderlich sind.
In der Regel sind die Voraussetzungen bei Geschenksendungen von einer Privatperson an eine andere Privatperson erfüllt. Auf Postsendungen, die im Rahmen des Weltpostvertrages befördert werden, ist vom Versender eine Zollinhaltserklärung (CN 22 oder CN 23) mit wichtigen Angaben zu Wert und Inhalt der Sendung anzubringen. In Deutschland sind diese Formulare mit einer Ausfüllhilfe in den Sprachen Deutsch und Französisch bei der Deutschen Post AG erhältlich. Bei Fragen zur Zollinhaltserklärung wenden Sie sich bitte an den Postbetreiber nach dem Weltpostvertrag, z.B. die Deutsche Post AG. Bei weitergehenden Fragen zur Abwicklung des Paketversands wenden Sie sich bitte an Ihren Dienstleister.
Paketsendungen, für die eine Ausfuhranmeldung erforderlich ist
Sollte Ihre Paketsendung die oben angeführten Bedingungen nicht erfüllen, so ist die Sendung von Ihnen grundsätzlich bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausfuhrzollstelle anzumelden. In Deutschland ist die elektronische Ausfuhranmeldung mittels des IT-Systems ATLAS-Ausfuhr abzugeben. Sie können sich bei der Erledigung der Zollformalitäten von einem Dienstleister vertreten lassen.
Die Zollverwaltung bietet auch die Möglichkeit, Zollanmeldungen zur Überführung von Waren in das Ausfuhrverfahren mithilfe der Internet-Ausfuhranmeldung-Plus (IAA PLUS) über das Internet zu erstellen.
Mit der Überlassung der Ausfuhrsendungen ins Ausfuhrverfahren erhalten Sie ein Ausfuhrbegleitdokument (ABD). Bitte drucken Sie sich für jede Sendung jeweils ein eigenes ABD aus. Sie erkennen das ABD an der Master Reference Number (MRN) inkl. MRN-Barcode, die als Identifikation der Ausfuhranmeldung im Bearbeitungsprozess dienen.
Beim anschließenden Verfahren ist zu unterscheiden, ob die Sendung durch die Deutsche Post AG (Postsendungen nach Weltpostvertrag) oder durch einen Kurier-Express-Paket-Dienst befördert wird.
Bitte beachten Sie bei Postsendungen, dass eine Verwendung des ABD nur bei Paketen möglich ist und nicht bei Päckchen und Briefsendungen. Die folgende Handlungsanweisung gilt nur für Pakete, die durch die Deutsche Post AG befördert werden. Als Ausgangszollstelle ist für Pakete, unabhängig vom Zielland, immer die Codierung DE003305 zu verwenden.
Legen Sie das ABD als oberstes Dokument in die Versandtasche der Postsendung. In der Nähe der Empfängeranschrift ist ein gelber Klebezettel mit der Aufschrift "Achtung! Ausfuhranmeldung", der außerdem einen für die Deutsche Post AG notwendigen Barcode enthält, anzubringen. Dieser Klebezettel ist im Internet erhältlich. Nur wenn dieser Klebezettel mit integriertem Barcode auf der Sendung angebracht ist, kann durch die Deutsche Post AG die Gestellung bei einer Post-Ausgangszollstelle vorgenommen werden. Sobald die Deutsche Post AG die Nachricht "Abschluss des Ausgangs mit Abschlusskennzeichen" an die Post-Ausgangszollstelle sendet, erhält die Ausfuhrzollstelle die Nachricht "Ergebnisse beim Ausgang", auf deren Grundlage Sie ihren Ausgangsvermerk erhalten. Der Ausgangsvermerk wird Ihnen im Rahmen von ATLAS-Ausfuhr bzw. IAA Plus in Form eines PDF-Dokuments übermittelt.
Die Verfahrensweise bei Kurier-Express-Paket-Dienstleistern und die Höhe der gegebenenfalls entstehenden Gebühren für die Serviceleistung entnehmen Sie bitte den Geschäftsbedingungen des jeweiligen Dienstleisters.
Gelber Klebezettel "Achtung! Ausfuhranmeldung"PDF | 27 KB | Datei ist nicht barrierefrei